Stand vom 25.11.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung
Orpheum Kultur- und Gastronomiebetriebs GmbH
Präambel
Die Hausordnung des Orpheum Wien gilt für alle hausfremden Personen, die die Räumlichkeiten des Orpheum Wien betreten. Dies sind somit vor allem BesucherInnen, KünstlerInnen, AuftragnehmerInnen, LieferantInnen und deren MitarbeiterInnen.
Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder mit dem Betreten des Orpheum Wien wird die Hausordnung des Orpheum Wien in der geltenden Fassung akzeptiert. Die Hausordnung ist in der geltenden Fassung auf der Homepage unter www.orpheum.at veröffentlicht und wird im Eingangsbereich des Orpheum Wien ausgehängt.
BesucherInnen von Veranstaltungen
BesucherInnen ist der Eintritt nur gegen Vorweis eines die Veranstaltung betreffenden gültigen Tickets erlaubt. Kommen BesucherInnen nach Beginn der Veranstaltung, ist der Zutritt in den Saal ausschließlich in Absprache mit den Mitarbeitern des Orpheum Wien gestattet. Die Benützung von Räumlichkeiten/Flächen des Orpheum Wien erfolgt auf eigene Gefahr. Wir bitten um Verständnis, dass für Kinder (ausgenommen Kinderveranstaltungen) ein Mindestalter von 12 Jahren gilt. Das Mitbringen von Fortbewegungsmitteln (ausgenommen Rollstuhl und Rollator) ist nicht gestattet, ebenso ist das Mitbringen von Tieren zu Veranstaltungen (ausgenommen Assistenzhunde) nicht gestattet.
Das Konsumieren von Speisen und Getränken, die nicht im Orpheum Wien erworben wurden, ist untersagt.
Fluchtwege sind jederzeit frei zu halten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. Bei Veranstaltungen mit hoher Lautstärke können BesucherInnen einen Gehörschutz verlangen, der kostenfrei ausgefolgt wird.
Offensichtlich durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigte BesucherInnen oder BesucherInnen, die die Veranstaltung stören, dürfen vom Personal trotz gültigem Ticket unter Ausschluss jeglicher Rückerstattung des Ticketpreises am Eintritt gehindert bzw. der Räumlichkeiten des Orpheum Wien verwiesen werden.
Auf dem gesamten Gelände des Orpheum Wien ist der Verkauf von Tickets – außerhalb der Kassa – verboten, ebenfalls das Verteilen von Werbematerial
Die Hausordnung ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Orpheum Wien zu befolgen. Es gilt, sich anderen gegenüber respektvoll zu verhalten, den Anordnungen der Mitarbeiter des Orpheum Wien und behördlichen Aufsichtsorgane Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes und kann unbeschadet weiterer Schritte zum Ausspruch eines Hausverbotes führen.
Garderobe
Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehbehelfen), Helme, Koffer, Kinderwägen … sind in der Garderobe gegen Bezahlung abzugeben. Mitgenommene Überkleidung muss während der gesamten Veranstaltung anbehalten werden. Die Mitarbeiter des Orpheum Wien haben das Recht, BesucherInnen auf diese Punkte aufmerksam zu machen und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern.
Für sämtliche mitgebrachte Wertgegenstände, die sich in Kleidung, Taschen oder sonstige abgegebene Sachen befinden, wird keine Haftung übernommen.
Verlorene oder vergessene Sachen, die gefunden werden, bleiben max. 3 Tage im Orpheum aufbewahrt. Ausweise werden dem Fundbüro gebracht, andere Dinge gespendet.
Rauchverbot
Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Orpheum Wien verboten.
Sitzplätze
Im Saal ist grundsätzlich freie Platzwahl. Ausgenommen sind Gruppen ab 5 Personen, die um 17.30 Uhr (oder angepasst an geänderten Veranstaltungszeiten) im Restaurant einen Tisch zum Essen reservieren, für diese wird auch automatisch im Saal reserviert.
Außerdem ausgenommen von der freien Platzwahl sind Platzreservierungen von Künstlern oder Mitarbeitern des Orpheum Wien.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Premieren/Firmenveranstatungen große Teile des Saals für Kunden / Presse / Familie und Freunde des Künstlers reserviert werden.
Bild- und Tonaufnahmen
In den Räumlichkeiten des Orpheum Wien sind Bild- und Tonaufnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Orpheum Wien zulässig.
Das Orpheum Wien weist darauf hin, dass durch Künstler und/oder das Orpheum Wien Aufnahmen hergestellt werden können. Diese können zum Zweck der Werbung verwendet werden aber auch an Dritte wie Medienanstalten zur Verwendung weitergegeben werden. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte, die Bestimmungen der EU-DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes 2018 erteilt die/der BesucherIn hiermit ihre/seine ausdrückliche Einwilligung, dass solche Aufnahmen vom Künstler und/oder Orpheum Wien ohne jede Entschädigung genutzt werden dürfen.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Orpheum Wien ist unter www.orpheum.atabrufbar.
Speichern von Daten
Das Orpheum Wien ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch an Dritte weitergegeben, wie z. B. bei Anmeldung zum Newsletter oder zur Programmzusendung.
Veranstaltungsausfall und –abbruch
Wird eine Veranstaltung abgebrochen begründet dies nur einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn dies in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.
Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, wird in der Regel ein Ersatztermin angeboten und die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Sollte der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden können, wird der Kartenpreis zurückerstattet (Ausnahme: auf Grund Covid 19 abgesagte Veranstaltungen – siehe dazu Covid 19 Absagen/Verschiebungen). Dies ist innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung geltend zu machen. Erfolgt keine Benachrichtigung gilt die Frist von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag.
Sonstige Regelungen
Kartenverlust
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Orpheum Wien grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Sollte vom Orpheum Wien eine Ersatzkarte ausgestellt worden sein, gilt dennoch die Originalkarte vor der Ersatzkarte.
Umtausch und Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten und Geschenkgutscheinen, ausgenommen die angesetzte Veranstaltung fällt aus (Ausnahme durch Covid 19 abgesagte/verschobene Veranstaltungen). Insbesondere bleiben Änderungen innerhalb des Programms und Umbesetzungen (insbesondere von Darstellern und Musikern) vorbehalten und begründen keinen Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten.
KEIN RÜCKTRITTSRECHT BEI ONLINE-TICKETKAUF
Innerhalb der EU haben Verbraucher:innen ohne Angaben von Gründen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, wenn sie Verträge über Waren und Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes, also online, telefonisch oder postalisch abschließen. Von diesem Widerrufsrecht gibt es zahlreiche Ausnahmen, so ist ein Widerruf unter anderem bei Vertragsabschlüssen über Dienstleistungen im Freizeitbereich, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen, ausgeschlossen. Der klassische Fall ist der Kauf von Konzert- oder Theaterkarten im Internet. Kauft man also bspw. Konzertkarten im Internet, so kann man von diesem Kauf nicht zurücktreten. Veranstalter sollen so gegen das wirtschaftliche Risiko geschützt werden, die Plätze nach einem Rücktritt nicht mehr anderweitig vergeben zu können.
Sollte die Orpheum GmbH aus Kulanzgründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Karten zurücknehmen, werden je nach Kartenpreis pro Eintrittskarte ab € 1,50 Bearbeitungs- und Systemgebühren einbehalten.
Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten und vom Orpheum Wien gewährten Dienst- oder Freikarten ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das Orpheum Wien haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.
Covid 19 – Regelungen
Das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.
Für alle Veranstaltungen, die im Jahr 2020 stattgefunden hätten und die COVID-19 bedingt nicht stattfinden können, gilt dieses Gesetz. Es kommt somit auch zur Anwendung, wenn weitere Untersagungen für Veranstaltungen im Jahr 2020, d.h. bis zum 31.12.2020, erfolgen sollten. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Veranstaltungen ab dem 13.3.2020.
Die Tickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Kann der Käufer/die Käuferin den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann vom Orpheum Wien die Ausstellung eines Gutscheins verlangt werden. Im Falle von verschobenen Veranstaltungen beträgt die Frist, in der ein Gutschein ausgestellt werden kann, bis zu 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung.
Der Gutschein kann bis 31.12.2022 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde/die Kundin die Auszahlung des verbliebenen Gutscheinwerts verlangen.
Mund- und Nasenschutz (MNS)
Bitte tragen Sie während Ihres Orpheum-Besuchs einen MNS. Sobald Sie Ihren Platz im Beisl oder im Veranstaltungssaal eingenommen haben, können Sie diesen abnehmen.
Ein Eintritt ohne MNS ist auch durch Vorzeigen eines ärztlichen Attests nicht gestattet. Wir bitten Sie um Verständnis, diese Regelung dient zum Schutz der Gesundheit, wie etwa dem Schutz vor Neuinfektionen der Besucher, des Veranstalters und seiner Mitarbeiter.